AGB für die Teilnahme an einem fortlaufenden Kurs
Mit diesem Vertrag bist Du berechtigt wöchentlich an dem fortlaufenden Yogaunterricht (Yin-Yoga) am Donnerstag von 18:00 bis 19:30 teilzunehmen. Der Kurs findet ganzjährig statt.
Bezahlung:
Bis zum 10. des Monats ist die monatliche Kursgebühr zu entrichten. Dies ist sowohl in bar, als auch via Überweisung oder Paypal möglich. Zeiten, bei denen dennoch die Kursgebühr bezahlt werden muss:
-wenn schon gekündigt wurde, aber der Kurs wegen der Kündigungsfrist noch bis zur vertraglichen Beendigung bezahlt werden muss.
-bei versäumten Unterrichts-Stunden
-während der Ferien der Lehrerin, um den Monatspreis niedrig zu halten.
Durch die Tatsache, dass diverse Monate 5 Wochen haben und daher auch 5 Male Yoga stattfindet, auf diese Weise erarbeitet sich die Lehrende 6 Wochen Ferien. Die Urlaubstermine kündigt die Yogalehrende spätestens eine Woche im Voraus an. Lässt die Lehrende durch einen Ersatz-Yoga-Lehrenden den Kurs vertreten, dann gilt der Kurs als gegeben.
Kurse absagen:
Wenn Du den gebuchten Kurs rechtzeitig absagst, dann kann der Mattenplatz vergeben werden. Du kannst bei rechtzeitiger Absage den Kurstermin zu einer anderen Zeit, während des aktuell laufenden Vertrags, nachholen. Rechtzeitig kannst du einen Termin nachholen, wenn du im individuellen Anmeldebereich bis 3 Stunden vor dem Beginn des Kurses absagst. Gleiches,gilt via WhatsApp/ Nachrichten/ Signal/ Threema. Wenn du via Mail absagst, dann bis 12 Stunden vor Kursbeginn. Zum Nachholen des versäumten Kurs-Termins kannst du alle fortlaufenden Kurse nutzen, wenn dort noch ein freier Mattenplatz vorhanden ist. Die versäumten Kurs-Termine kannst du während des laufenden Vertrags bis 6 Monate nach der Absage des jeweiligen Kurses
nachholen. Es ist nicht möglich, versäumte Kurse finanziell erstattet zu bekommen. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Kurs statt. Der Kurs ist aber, wie ein versäumter Kurs-Termin, nachholbar.
Kündigung:
Du kannst den Vertrag bis zum 10ten jedes Monats zum Monatsende kündigen. Du kannst mündlich, via Mail oder online kündigen. Nähere Erklärung: Wenn du bis zum 10.05. kündigst, dann kannst du im Mai noch teilnehmen und dein Vertrag ist dann zum Ende Mai beendet. Beide Seiten, Lehrende und Schüler*in kann kündigen.
Haftung:
Deine Teilnahme am Kurs geschieht auf deine eigene Verantwortung. Der Yoga-Teilnehmende muss der Lehrerin sofort mitteilen, wenn bei einer Übung Schmerzen oder andere Probleme auftreten, damit die Yogalehrende der Schülerin oder dem Schüler Hinweise geben kann, um eventuell auftretenden Problemen präventiv zu begegnen. Grundsätzlich übst du auf eigene Gefahr/ in eigener Verantwortung und bist für dich und deinen Körper selbst verantwortlich. Für Personen -und Sachschäden übernehme ich keine Haftung, ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit. Auch für Verluste hafte ich nicht. Der yoga-praktizierende Lernende informiert die Lehrerin über Krankheiten, Beschwerden oder eine Schwangerschaft.
Ich arbeite selbstständig, so dass eine Verrechnung von Zahlungen aus finanzrechtlichen Gründen mit anderen selbstständig arbeitenden Yogalehrenden bei Körperklang nicht möglich ist.